Betriebsrente
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet eine Menge Vorteile. Das Gute: Jeder sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine solche Altersvorsorge. Und das Beste: Seit dem 01.01.2019 gibt es bis zu 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber.
Bei welchem der verschiedenen Durchführungswege Ihr Arbeitgeber mit an Bord ist, klären wir für Sie ganz individuell. Auch prüfen wir, inwieweit eine betriebliche Altersvorsorge für sie wirklich sinnvoll ist. Es gibt einiges zu beachten.
Vorsorge auch für Selbstständige
Eine Art "Betriebsrente" können sich auch viele Freiberufler und Selbständige sichern. Ärzten, Apothekern, Anwälten, Steuerberatern und Architekten stehen diesbezüglich beispielswiese jeweils eigene berufsständische Versorgungswerke offen. Für viele ist der Beitritt nahezu unerlässlich: Denn für diese Gruppe fließen Rentenbezüge in der Regel nur aus freiwilliger, gesetzlicher Rentenversicherung.
Und was tun Beschäftigte in Wirtschaftszweigen ohne Standardangebot? Lassen Sie sich nicht mit "Haben wir nicht" oder "Weiß ich nicht" abspeisen. Denn jede Firma, und sei sie noch so klein, hat irgendwelche Versicherungsverträge abgeschlossen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine geeignete Lösung für Ihre bAV zu finden. Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer. Wir finden auch ideale Lösungen für Arbeitgeber.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: +49 (0) 2561 / 979 38 - 41 oder direkt über unser Kontaktformular.